Nutzungsgenehmigung
Das MSC-Logo ist eine eingetragene Handelsmarke, dessen Eigentümer der MSC ist. Die Nutzung wird nur genehmigt, wenn eine schriftliche Vereinbarung mit dem MSC getroffen wurde. Die unbefugte Nutzung ist untersagt und gilt als Verstoß gegen das Markenrecht.
Mit Ausnahme von Medien müssen alle Organisationen nach dem folgenden Verfahren einen Antrag auf Logonutzung stellen.
Wollen Sie das MSC-Logo für Medien nutzen? Hier beantragen
7 Schritte für die Nutzung des MSC-Logos
1) Beantragen Sie eine Lizenz für die Nutzung des MSC-Logos. Wir werden Ihnen die Lizenzvereinbarung zuschicken.
2) Unterzeichnen Sie die Lizenzvereinbarung und schicken Sie sie an ecolabel@msc.org zurück.
3) Wir senden Ihnen das MSC-Logo per E-Mail.
4) Entwerfen Sie Ihre Verpackungs-, Werbe- und anderen Materialien, auf denen das MSC-Logo dargestellt werden soll und beachten Sie dabei die Richtlinien zur MSC-Logonutzung.
5) Schicken Sie Ihre Gestaltungsentwürfe zur Genehmigung per E-Mail an ecolabel@msc.org. Für Produktverpackungen und Speisekarten müssen Sie zudem ein Genehmigungsformular ausfüllen und einreichen. Für verpackte Produkte bitten wir Sie, ein so genanntes Genehmigungsformular für MSC-gekennzeichnete Artikel auszufüllen. Für Frischfischthekenprodukte sowie Speisekarten füllen Sie bitte ein so genanntes Genehmigungsformular für Speisekarten und Frischfischtheken aus. Das jeweilige Formular senden Sie bitte zusammen mit den Entwürfen (Produkte, Speisekarten, Preis- und Thekenschilder, etc.) in elektronischer Form (beispielsweise als PDF Dokument) zur Prüfung und Freigabe an ecolabel@msc.org.
6) Nach Genehmigung können Ihre Produkte oder Materialien verkauft oder veröffentlicht werden.
7) Ihre Produkte oder Gerichte auf der Speisekarte werden auf der Website des MSC veröffentlicht – MSC-zertifizierte Produkte für Endverbraucher.

