Sieben Schritte zur Zertifizierung
Bei der eigentlichen Bewertung handelt es sich um das detaillierte, öffentliche, rigorose Verfahren, mit dessen Hilfe die Zertifizierungsstelle feststellt, ob Ihre Fischerei dem MSC-Standard gerecht wird. Es beginnt wenn die Fischerei einen Vertrag mit der Zertifizierungsstelle unterzeichnet und der Zertifizierer den MSC darüber unterrichtet, dass die Fischerei bewertet wird.
Alle Fischereien, bei denen die eigentliche Bewertung begonnen hat, finden sich unter der Rubrik MSC-Fischereien auf dieser Website. Für jede Fischerei gibt es eine eigene Webpage, die im Verlauf des 7-Schritte-Verfahrens regelmäßig aktualisiert wird.
Schritt für Schritt zur Zertifizierung:
2. Schritt: Erstellung des Bewertungsbaumes
4. Schritt: Prüfung durch den Fischereikunden und Sachverständige
5. Schritt: Veröffentlichung des vorläufigen Bewertungsberichtes zur Kommentierung
6. Schritt: Finaler Bewertungsbericht und Entscheidung
7. Schritt: Öffentlicher Zertifizierungsbericht und Ausstellung des Zertifikats
Was Sie sonst noch wissen sollten …
Kleinere Fischereien mit mangelhafter Datenlage
1. Schritt: Die Fischerei verkündet ihre Absicht, sich bewerten zu lassen und die Zertifizierungsstelle stellt ein Gutachterteam zusammen
Die Zertifizierungsstelle informiert Gruppen, die ein generelles oder gezieltes Interesse an der betroffenen Fischerei haben, dass diese sich bewerten lässt. Der MSC wird darüber unterrichtet und benachrichtigt per E-Mail alle interessierten Gruppen, aktualisiert seine Website und veröffentlicht in der Regel eine Pressemitteilung.
Rat an Fischereien:
Erstellen Sie gemeinsam mit dem Zertifizierer einen detaillierten Projektplan, um von der Dynamik zu profitieren, die aus der Bekanntgabe entstanden ist.
Bereiten Sie sich gut auf mögliches Medieninteresse vor. Am besten einigen sich Zertifizierungsstelle, MSC und Kunde gemeinsam auf einen Ankündigungstermin und geben im Voraus eine gemeinsame Pressemeldung heraus. Ernennen Sie einen Ansprechpartner für Medienanfragen. Überlegen Sie, welche Medien informiert und in welchen Sprachen die Pressemeldung veröffentlicht werden sollte. Gewöhnlich erfolgt die Absimmung per E-Mail oder Telefonkonferenz zwei bis drei Wochen bevor der Zertifizierer den MSC offiziell darüber informiert, dass sich die Fischerei bewerten lässt.
Dies ist der ideale Zeitpunkt, um mit Gruppen, die ein begründetes Interesse an der Fischerei haben, direkten Kontakt aufzunehmen. Die Pflege wichtiger Beziehungen fördert den Aufbau eines Netzwerks aus Interessengruppen, denen daran liegt, dass die Fischerei die Bewertung besteht. Diese Kontakte sind gut positioniert, um zu einem späteren Zeitpunkt Ideen, Ressourcen und Kapazitäten einfließen zu lassen.
Die Zertifizierungsstelle stellt ein Team aus zwei bis fünf unabhängigen Fischereiexperten für die Bewertung zusammen, die besonderes Fachwissen über die Art der bewerteten Fischerei und andere relevante Erfahrungen vorweisen können. Anhand der MSC-Methodik zur Zertifizierung von Fischereien beurteilt das Team die Leistung der Fischerei. Diese Methodik dient als Richtschnur und erläutert die einzelnen Verfahrensschritte.
Rat an Fischereien:
Die Zertifizierungsstelle einigt sich mit den verschiedenen Interessengruppen darauf, welche Gutachter dem Team angehören sollen. In vielen Fällen werden die Interessengruppen zu diesem Zeitpunkt auch über die MSC Website dazu aufgerufen, sich zu dem vorgeschlagenen Team zu äußern. Auch Fischereikunden dürfen hierzu Stellung nehmen. Nachdem das endgültige Team feststeht, werden die Namen der Gutachter auf der MSC Website veröffentlicht.
2. Schritt: Erstellung des Bewertungsbaumes
Die Bewertung erfolgt anhand eines so genannten ‚Bewertungsbaumes‘, der die Struktur der geltenden Punktwerte und Bedingungen vorgibt. Den Ausgangspunkt bildet der MSC-Umweltstandard für nachhaltige Fischerei, doch der Bewertungsbaum enthält wesentlich ausführlichere Angaben zu den ‚Leistungsindikatoren‘, die zur Beurteilung der einzelnen Bereiche herangezogen werden sowie zu den ‚Messlatten‘, an denen die Leistung der Fischerei beurteilt wird. Seit Juli 2008 schreibt der MSC den Einsatz eines einheitlichen Bewertungsbaumes vor, der im Rahmen seines Projektes für Qualität und Einheitlichkeit (engl.) erstellt wurde. Beim ursprünglichen Verfahren erstellte die beauftragte Zertifizierungsstelle für jede Fischerei einen individuellen Bewertungsbaum, um ihre spezifischen Merkmale zu berücksichtigen.
Ein 30-tägiges Konsultationsverfahren ermöglicht es Fischereikunden, anderen Interessengruppen und dem MSC, zum vorläufigen Bewertungsbaum Stellung zu nehmen. Nach den Konsultationen wird seine endgültige Fassung auf der MSC Website veröffentlicht. Sofern die besonderen Merkmale der Fischerei es begründen, sind auch bei dem neuen einheitlichen Bewertungsbaum Änderungen zulässig. Alle Änderungsvorschläge werden den Interessengruppen ebenfalls zur Stellungnahme vorgelegt.
Rat an Fischereien:
Der Bewertungsbaum für Fischereien bildet ein entscheidendes Element des Verfahrens – er definiert, wie die Leistung einer Fischerei gemessen wird, wie viele Punkte sie erzielt und welche Bedingungen an die Zertifizierung geknüpft werden. Bitte prüfen Sie den vorläufigen Bewertungsbaum eingehend und geben Sie der Zertifizierungsstelle entsprechende Rückmeldung. Bei komplexen Fischereien bittet der Kunde meist auch seine eigenen Experten um umfassende Informationen oder arbeitet mit der zuständigen Fischereibehörde zusammen.
3. Schritt: Sammeln von Informationen, Zusammenkünfte mit Interessengruppen und Bewertung der Fischerei gemäß MSC-Standard
Nun wertet das Gutachterteam alle relevanten Daten aus existierenden Fachdokumenten, Berichten sowie anderen Informationsquellen aus und führt Gespräche mit Kunde, Fischereimanagern und Interessengruppen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass das Team über alle existierenden Informationen und mögliche Probleme informiert ist. Anhand dieser Nachweise und mithilfe des Bewertungsbaumes bewertet das Gutachterteam nun die Fischerei.
Rat an Fischereien:
Der Fischereikunde kann zum Erheben und Auswerten der Daten beitragen, indem er Informationen zusammenträgt – wie laut Bewertungsbaum benötigt – und diese an die Zertifizierungsstelle sendet. Die Fischerei kann auch versuchen, den Zertifizierer davon zu überzeugen, dass bestimmte Daten ihrer Ansicht nach unter den einzelnen Leistungsindikatoren eine bestimmte Punktzahl verdienen. Die Zertifizierungsstelle muss die Kommentare des Fischereikunden zwar berücksichtigen, jedoch nicht akzeptieren.
Dies ist ein wichtiger Zeitpunkt für Interessengruppen. Sie sollten sich nun dazu äußern, was sie über die Fischerei wissen und die Standpunkte ihrer Gruppen vertreten.
4. Schritt: Prüfung durch den Kunden und Sachverständige
Die Gutachter erstellen einen vorläufigen Bewertungsbericht mit einer Zusammenfassung über die Fischerei, ihr Fanggebiet sowie ihr Managementsystem. Der Bericht enthält Angaben zu den erzielten Punkten, die jeweilige Begründung und das vorläufige Zertifizierungsergebnis sowie alle Bedingungen, die eine Leistungsverbesserung der Fischerei während des Geltungszeitraums des Zertifikats herbeiführen sollen. Der Kunde erhält ausreichend Zeit, zu dem vorläufigen Bericht Stellung zu nehmen. Anschließend wird der Bericht nochmals überarbeitet und an zwei unabhängige Experten gesendet, die ein Sachverständigengutachten zum Bericht erstellen.
Rat an Fischereien:
Dies ist Ihre Gelegnheit, den ersten vorläufigen Bewertungsbericht zu prüfen, bevor er veröffentlicht und an die Interessengruppen verschickt wird. Er enthält Details über die mithilfe des Bewertungsbaumes erzielten Punkte, und liefert Anhaltspunkte für das wahrscheinliche Ergebnis. Wenn die Fischerei bei einem Leistungsindikator weniger als 80 Punkte erzielt hat, muss sie sich mit der Zertifizierungsstelle durch eine umfassende Vereinbarung oder einen ‚Kunden-Aktionsplan‘ darauf einigen, wie dieser Indikator verbessert werden soll. Sowohl der vorläufige Bewertungsbericht als auch der Abschlussbericht zur Fischerei erläutern diesen Aktionsplan.
Es ist entscheidend, dass der Bericht Ihre Fischerei nach Ihrer Auffassung realistisch und solide beurteilt, und dass Sie alle angegebenen Bedingungen verstehen.
5. Schritt: Öffentlicher Bewertungsbericht zur Kommentierung
Nachdem der Öffentliche Bewertungsbericht durch den Fischereikunden und Sachverständige geprüft wurde, wird er von der Zertifizierungsstelle an den MSC gesendet. Dieser veröffentlicht den Bericht auf seiner Website. Der MSC benachrichtigt anschließend alle Interessengruppen darüber, dass der Bericht vorliegt und dass sie mindestens 30 Tage lang Stellung dazu nehmen können.
Rat an Fischereien:
Dies ist eine Chance für alle Interessengruppen, sich zu den Ergebnissen der Gutachter zu äußern. Kann sichergestellt werden, dass Interessengruppen sich in dieser Phase einbringen, reduziert dies das Risiko späterer Einwände. Fischereikunden rufen in der Regel alle Gruppen, die ein begründetes Interessen an der Fischerei haben, zur Prüfung des Berichts und zur Teilnahme am Verfahren auf. Zu diesem Zweck wird der Fischereikunde wahrscheinlich auch in Abstimmung mit dem Zertifizierer Updates per E-Mail versenden oder Versammlungen mit Interessengruppen organisieren.
6. Schritt: Abschlussbericht und Entscheidung
Nachdem alle Stellungnahmen geprüft, berücksichtigt und beantwortet wurden, überprüft die Zertifizierungsstelle den vorläufigen Bewertungsbericht ein letztes Mal und entscheidet dann, ob die Fischerei nach MSC-Umweltstandard für nachhaltige Fischerei zertifiziert werden kann.
Anschließend sendet sie eine Kopie des Bewertungsberichts an den MSC. Der MSC veröffentlicht ihn erneut auf seiner Website und informiert alle Interessengruppen per E-Mail darüber, dass der Bericht vorliegt. Nun haben alle Beteiligten 15 Werktage Zeit, eine ‚Einspruchsabsicht‘ zu verkünden.
Rat an Fischereien:
Prüfen Sie den Bericht sorgfältig und vergewissern Sie sich, dass Sie mit allen Änderungen einverstanden sind, die nach dem vorläufigen Bewertungsbericht erfolgt sind.
Pflegen Sie mit den Interessengruppen eine enge Beziehung, dann sollten Sie abschätzen können ob Einwände erhoben werden. Wurden bestimmte Probleme nicht gelöst, ist dies Ihre letzte Chance, gemeinsam mit der Zertifizierungsstelle die Bedenken der Interessengruppen aus dem Weg zu räumen und zu vermeiden, dass ein offizieller Einspruch erfolgt.
Nun sollten Sie sich darüber Gedanken machen, welche PR-Maßnahmen Sie anlässlich einer bestandenen Zertifizierung ergreifen möchten und sich mit dem MSC hierzu beraten.
Wurde Ihre Fischerei nicht für eine Zertifizierung empfohlen, müsste die Bewertung die Gründe hierfür offengelegt haben und die Entscheidung dürfte nicht überraschend sein. Sie haben nun sicher ein umfassenderes Verständnis Ihrer Fischerei und dem Umfeld, in dem Ihr Fangbetrieb operiert. Ihre Fischerei kann jederzeit erneut eine Bewertung beantragen.
7. Schritt: Offizieller Zertifizierungsbericht und Ausstellung des Zertifikats
Wurden innerhalb der 15 Werktage keine Einwände erhoben, wird die Fischerei zertifiziert. Die Zertifizierungsstelle gibt einen öffentlichen Zertifizierungsbericht heraus, der Details über jährliche Audits und alle Aktionspläne enthält, zu denen sich die Fischerei verpflichtet hat. Außerdem stellt sie für den Kunden ein Zertifikat aus. Die Fischerei ist nun, vorbehaltlich der Ergebnisse der jährlichen Audits, für maximal fünf Jahre zertifiziert.
Rat an Fischereien:
Grund zum Feiern und um aus Ihrer Zertifizierung wichtige Impulse zu schöpfen! Sie müssen nun gemeinsam mit dem MSC und Ihrer Zertifizierungsstelle bekannt geben, dass Sie die Bewertung bestanden haben. Diese großartigen Neuigkeiten bieten eine fantastische Gelegenheit für PR-Maßnahmen und Pressearbeit – machen Sie sich also darüber Gedanken, wie Ihre offizielle Stellungnahme aussehen soll. Am besten erstellen Sie gemeinsam mit dem MSC einen Kommunikationsplan, aus dem klar und deutlich hervorgeht, was, wann, wo und wie geschehen soll.
Bitte beachten Sie, dass vor der öffentlichen Bekanntgabe folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
* Der MSC muss von Ihrer Zertifizierungsstelle den Öffentlichen Zertifizierungsbericht erhalten haben.
* Der Zertifizierer muss Ihr Fischereizertifikat ausgestellt haben.
* Sie müssen mit einer Zertifizierungsstelle einen Auditvertrag sowie einen Aktionsplan zur Erfüllung aller an die Zertifizierung geknüpften Bedingungen unterzeichnet haben.
Punktwerte und Bedingungen
Um nach MSC-Standard zertifiziert zu werden, muss die Fischerei bei jedem Leistungsindikator mindestens 60 Punkte erzielen. Erreicht sie bei einem Indikator weniger als 60 Punkte, wird kein Zertifikat ausgestellt. Außerdem wird die Fischerei nur dann zertifiziert, wenn sie unter allen drei Grundsätzen, die der MSC-Umweltstandard für nachhaltige Fischerei vorgibt, jeweils mindestens 80 Punkte erzielt hat.
Erzielt eine Fischerei unter einem bestimmten Leistungsindikator weniger als 80, aber mindestens 60 Punkte, stellt die Zertifizierungsstelle eine oder mehrere Bedingungen, damit die Zertifizierung aufrechterhalten werden kann. Liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, muss der unter diesem Indikator erzielte Punktwert durch das Erfüllen der Bedingung bzw. Bedingungen auf mindestens 80 verbessert werden, und zwar innerhalb einer vom Zertifizierer vorgegebenen Frist, jedoch vor Ablauf der Geltungsdauer des Zertifikats.
Die Zertifizierungsstelle gibt für jede gestellte Bedingung einen angemessenen Zeitrahmen und das anvisierte Ergebnis oder Ziel vor. Die Rolle des Zertifizierers besteht darin, dem Fischereikunden eine Leithilfe zu geben und zu verdeutlichen, was von ihm erwartet wird.
Einspruchsverfahren
Wird unter Schritt 7 innerhalb der für die ‚Einspruchsabsicht‘ vorgegebenen Frist von 15 Werktagen ein Einwand erhoben, beginnt in der Fischerei das vom MSC vorgegebene ‚Einspruchsverfahren‘. Es bietet einen Mechanismus zur Schlichtung aller sich in Bezug auf die Bewertung der Fischerei ergebenden Differenzen. Lassen sich Einwände nicht im Rahmen eines informellen Verfahrens aus dem Weg räumen, erfolgt die Prüfung durch eine unabhängige Schlichtungsstelle, die entscheidet, ob einem Einspruch stattgegeben werden soll. Weitere Informationen zum Einspruchsverfahren (engl.)
Kleinere Fischereien und Fangbetriebe mit mangelhafter Datenlage
Der MSC ermöglicht allen Fischereien, die sich nach seinem Umweltstandard bewerten lassen möchten, den fairen und gleichberechtigten Zugang zu seinem Programm. Im Rahmen eines neuen Pilotprojektes werden nun auch Fangbetriebe bewertet, bei denen fehlende Daten kein schlüssiges, auf einer soliden wissenschaftlichen Grundlage beruhendes Ergebnis ermöglichen und einer Zertifizierung im Weg stehen. So erhalten kleinere Fischereien und Fangbetriebe mit mangelhafter Datenlage eine alternative Möglichkeit, sich bewerten zu lassen, ohne dass im Hinblick auf die rigorose wissenschaftliche Basis – dem Fundament unseres Programms – Kompromisse eingegangen werden. Hier erfahren Sie mehr über das Projekt Leitlinien zur Bewertung von Fischereien mit mangelhafter Datenlage (engl.).

