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Überarbeitete Anforderungen im MSC-Fischerei-zertifizierungs-verfahren

Neu: Offenlegung arbeitsrechtlicher Regelungen, verbesserte Beteiligung von Stakeholdern, beschleunigte Harmonisierung bei der Bewertung sich überschneidender Fischereien, frühzeitige Konsultationsphase im Einspruchsverfahren.

Der Marine Stewardship Council hat mehrere Änderungen seines Fischereizertifizierungsverfahrens bekannt gegeben. Die Überprüfung und Konsultationen zu den Änderungsvorschlägen haben bereits im Jahr 2016 begonnen. Die MSC-Prozessanforderungen für die Zertifizierung von Fischereien definieren Regeln, die Zertifizierer bei der Bewertung einer Fischerei nach dem MSC-Standard beachten müssen.

"Die Überprüfung der Prozessanforderungen begann als Reaktion auf das Feedback von Partnern und Stakeholdern zur Komplexität des Bewertungsprozesses und den erforderlichen Ressourcen, um sich darin einzubringen. Ziel der Überarbeitung war, die Komplexität zu reduzieren und die Effektivität einer Stakeholderbeteiligung im Bewertungsprozess zu erhöhen, bei gleichzeitiger Beibehaltung der Glaubwürdigkeit und Strenge des gesamten Prozesses ", sagt Rohan Currey, MSC Fisheries Standard Director.

Die aktualisierten Anforderungen werden nach dem 28. Februar 2019 in Kraft treten und dann für alle neuen Bewertungen, Rezertifizierungen und Kontrollaudits gelten. Die in der Aktualisierung der Prozessanforderungen enthaltenen Vorgaben zur Offenlegung vorhandener arbeitsrechtlicher Vorgaben müssen von allen Fischereien im MSC-Programm bis zum 31. August 2019 erfüllt werden.

Offenlegung arbeitsrechtlicher Regelungen

Der Marine Stewardship Council verurteilt explizit den Einsatz von Zwangs- und Kinderarbeit und erkennt die Wichtigkeit sozialer Fragen bei der Beurteilung von „Nachhaltigkeit“ an. Alle Fischereien im MSC-Programm müssen zukünftig Auskunft geben über die Maßnahmen, die sie gegen Zwangs- und Kinderarbeit ergreifen und ihrer Zertifizierungsstelle bis zum 31. August 2019 entsprechende Informationen vorgelegen.  Wird diese Frist nicht eingehalten, kann die Fischerei nicht zertifiziert werden und bestehende Zertifikate werden ausgesetzt. Dies ist der erste Schritt eines mehrstufigen Verfahrens, in dem der MSC risikobasierte Überprüfungen und Anforderungen einführt, um Zwangs- und Kinderarbeit in MSC-zertifizierten Fischereien und Lieferketten auszuschließen.

Optimierte Beteiligung von Stakeholdern

Im aktuellen Fischereibewertungsverfahren haben Stakeholder erst relativ spät im Zertifizierungsprozess die Möglichkeit, die Beurteilung der Nachhaltigkeitsleistung der Fischerei zu kommentieren, nämlich nach der Veröffentlichung des vorläufigen Bewertungsberichtes. Die neuen Anforderungen sehen vor, dass der Zertifizierer gleichzeitig mit der Ankündigung der Aufnahme einer Fischerei in den öffentlichen MSC-Bewertungsprozess einen Bericht veröffentlichen muss, der Aufschluss über vorläufige Bewertungsergebnisse der Fischerei gibt und deutlich macht, wo Informationslücken bestehen. Die Stakeholder haben dann 60 Tage Zeit, sich dazu zu äußern und dem Zertifizierer noch vor dem Vor-Ort-Besuch der Fischerei relevante und nützliche Informationen zur Verfügung zu stellen.

Beschleunigte Harmonisierung bei der Bewertung sich überschneidender Fischereien

Die Anzahl an MSC-Bewertungen von Fischereien im MSC-Programm, die sich in einem oder mehreren Aspekten überschneiden, z.B. den gleichen Bestand befischen, nimmt zu. Die bisherigen Harmonisierungsanforderungen verlangen von Zertifizierern, die Bewertungsergebnisse für solche „sich überschneidenden“ Fischereien anzugleichen. Allerdings können Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Zertifizierern in Bezug auf die Punktevergabe zu einzelnen Leistungsindikatoren zu Verzögerungen führen. Vor diesem Hintergrund hat der MSC einen Vorsorgemechanismus eingeführt, der den Zertifizierern helfen soll, schneller zu einer Einigung zu gelangen. In Zukunft sollen bei Uneinigkeit der Zertifizierer alle betroffenen Fischereien die jeweils niedrigste der diskutierten Punktzahlen erhalten.

Frühzeitige Konsultationsphase im Einspruchsverfahren

Das derzeitige Einspruchsverfahren umfasst eine Konsultationsphase, in der die Parteien aufgefordert werden, Meinungsverschiedenheiten und mögliche Lösungen zu diskutieren, bevor eine formelle Anhörung mit einem unabhängigen Schiedsrichter einberufen wird. Da etwa 40 Prozent der Einsprüche noch vor Beginn einer formellen Anhörung geklärt werden können, verspricht sich der MSC durch die Einführung einer früheren Konsultationsphase schnellere Übereinkünfte zwischen den Parteien.