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MSC-Rückverfolgbarkeitsstandard für Unternehmen

Der MSC-Rückverfolgbarkeits-Standard legt die Anforderungen für eine MSC-Zertifizierung von Unternehmen der Lieferkette fest. Er liegt in drei Varianten vor: einer Basisversion, einer Version für Gruppen, und einer Version für Unternehmen im Endverbrauchergeschäft. Welche Version auf Ihr Unternehmen anwendbar ist, können Sie hier nachlesen.

Leitfäden für die Zertifizierung

Zu jeder Variante des MSC-Rückverfolgbarkeits-Standards gibt es einen Leitfaden. Dieser bietet Ihnen eine umfassende Einleitung und Anleitung zu einer erfolgreichen MSC-Zertifizierung:

Generelle Zertifizierungsrichtlinien

Die Generellen Zertifizierungsrichtlinien (engl.: General Certification Requirements) legen die einheitliche Anwendung der MSC-Standards fest – sie sind gewissermaßen die Anleitung für Zertifizierungsstellen zur korrekten und sinngemäßen Anwendung der MSC-Standards und ermöglichen eine konsistente und überprüfbare Zertifizierungspraxis.

Arbeitsrechtliche Anforderungen

Der MSC-Standard ist ein Umweltstandard. Unser Ziel ist es, Überfischung zu stoppen und die globale Fischerei in nachhaltige Bahnen zu lenken. Der MSC ist sich der Wichtigkeit sozialer Aspekte in der Fischereiindustrie jedoch bewusst und verurteilt Zwangsarbeit und jegliche Form menschlicher Ausbeutung. Daher arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung des MSC-Programms (mit anderen Organisationen), um Verstöße gegen Arbeits- und Menschenrechte in MSC-Lieferketten konsequent ausschließen zu können.

Seit 2014 werden Fischereien und Unternehmen, die in den letzten 2 Jahren wegen Zwangsarbeit verurteilt wurden, bereits vom MSC-Programm ausgeschlossen. Seit 2018 müssen Fischereien schriftlich offenlegen, über welche Regularien und Mechanismen zum Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit sie verfügen. Fischereien, die dies nicht darlegen können, werden suspendiert bzw. nicht zertifiziert. 2019 wurden arbeitsrechtliche Anforderungen auch für Unternehmen der Lieferkette in Ländern mit einem Risiko von Zwangs- oder Kinderarbeit eingeführt.

Unsere aktuellen Anforderungen zum Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit in MSC-zertifizierten Lieferketten (MSC Labour Eligibility Requirements (LER)) legen dar, was Unternehmen und Fischereien in diesem Bereich gewährleisten müssen, um für eine MSC-Zertifizierung berechtigt zu sein.

Ab 1. Mai 2023 gelten die arbeitsrechtlichen Anforderungen für MSC-zertifizierte Unternehmen in allen Ländern weltweit, welche manuelle Entladung, Verarbeitung, (Um-)Verpackung, sowie die Nutzung nicht-zertifizierter Sub-Unternehmen für Verarbeitung/Verpackung in ihrem Zertifikatsumfang gelistet haben. Diese Unternehmen müssen entweder:

  1. ein Audit durch ein vom MSC anerkanntes Arbeitsrechtsprogramm nachweisen oder
  2. eine Selbstauskunft zu Arbeitspraktiken einreichen, verbunden mit der Genehmigung, dass der MSC ein Arbeitsrechtsaudit des Unternehmens in Auftrag geben kann. Hier finden Sie die deutsche Übersetzungshilfe als Referenz.
Diese Anforderungen sind Zugangsvoraussetzungen für das MSC-Programm und sind in den MSC Labour Eligibility Requirements (LER) zusammengefasst

Archiv

Im Archiv sind inzwischen überarbeitete und daher nicht mehr gültige Versionen der Standards, Leitfäden und Zertifizierungsbedingungen einsehbar.

Kontakt

Stefanie Siebels

Commercial Manager

+49 (0)30 609 8552 20 +49 (0)178 6837 636
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Emefa Attigah

Senior Commercial Manager

+ 49 (0)30 609 8552-50 +49 (0)177 1950 501
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Ines Biedermann

Commercial Manager

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Götz Ahrens

Commercial Manager

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