Skip to main content

Arbeitsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen zum MSC-Programm

Der MSC verurteilt Zwangs- und Kinderarbeit und unterstützt den Kampf gegen Zwangs- und Kinderarbeit in Fischerei und fischverarbeitender Industrie. Zwangs- und Kinderarbeit sind ein globales, branchenweites Problem, für das es bedauerlicherweise keine einfachen oder schnellen Lösungen gibt.

Arbeitsrechtliche Anforderungen des MSC

Der Fokus des MSC-Programms liegt primär auf der Umweltverträglichkeit von Fischereien (MSC-Umweltstandard für Fischereien) und der Rückverfolgbarkeit zertifizierter Ware entlang der Lieferkette (MSC-Rückverfolgbarkeitsstandard für die Lieferkette).

Wir teilen jedoch darüber hinaus die weit verbreitete Besorgnis über mangelhafte soziale Standards in der Fischindustrie und haben trotz unseres Umweltfokus den Anspruch, gemeinsam mit anderen Akteuren Verbesserungen hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Situation in der Branche zu erwirken.  

Vor diesem Hintergrund müssen Fischereien und Unternehmen, die eine MSC-Zertifizierung anstreben, folgende arbeitsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen (MSC Labour Eligibility Requirements) erfüllen:

 



  • Unternehmen/Betriebe und Fischereien/Fangschiffe, die in den zurückliegenden zwei Jahren wegen Zwangs- oder Kinderarbeit verurteilt wurden, sind nicht MSC-zertifizierbar. 

 

  • Unternehmen der Lieferkette, die MSC-zertifizierten Fisch verarbeiten oder verpacken, müssen ein unabhängiges Audit durch ein externes arbeitsrechtliches Zertifizierungsprogramm durchlaufen haben ODER eine Selbstauskunft für Unternehmen mit Tätigkeiten an Land einreichen, verbunden mit der Genehmigung, dass der MSC potentiell selbst ein unabhängiges, arbeitsrechtliches Audit des Unternehmens in Auftrag geben kann.

 

Zertifizierungsunterlagen

Zertifizierungsunterlagen

Hier finden Sie den Downloadbereich zu allen für die Zertifizierung relevanten Dokumenten.