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Arbeitsrechtliche Anforderungen des MSC

Der MSC verurteilt Zwangs- und Kinderarbeit und unterstützt den Kampf gegen Zwangs- und Kinderarbeit in Fischerei und fischverarbeitender Industrie. Zwangs- und Kinderarbeit sind ein globales, branchenweites Problem, für das es bedauerlicherweise keine einfachen oder schnellen Lösungen gibt.

Anforderungen und Umfang des MSC-Programms

Das MSC-Programm konzentriert sich in erster Linie auf das globale Problem der Überfischung. Der Fokus unserer Arbeit liegt auf der Umweltverträglichkeit von Fischereien (MSC-Umweltstandard) und der Rückverfolgbarkeit MSC-zertifizierter Ware entlang der Lieferkette (MSC-Lieferkettenstandard). Unser Programm bietet keine Absicherung sozialer Standards.

Dessen ungeachtet teilen wir jedoch die weit verbreitete Besorgnis über mangelhafte soziale Standards in der Fischindustrie und unterstützen aktiv die weltweiten Bemühungen der Branche zur Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit.

Fischereien und fischverarbeitende oder -verpackende Unternehmen, die MSC-zertifiziert sind oder eine MSC-Zertifizierung anstreben, müssen folgende MSC Zulassungsvoraussetzungen gegen Zwangs- und Kinderarbeit erfüllen (zum 18. Juni 2026 aktualisiert).

Arbeitsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen zum MSC-Programm

Unternehmen oder Betriebe und Fischereien oder Fangschiffe, die in den zurückliegenden zwei Jahren wegen Zwangs- oder Kinderarbeit verurteilt wurden, sind nicht MSC-zertifizierbar. 

Unternehmen und Fischereien, die MSC-zertifiziert sind oder eine MSC-Zertifizierung anstreben, müssen in einer Selbstauskunft offenlegen, welche Richtlinien und Maßnahmen sie zur Eindämmung von Zwangs- und Kinderarbeit implementiert haben.

Die arbeitsrechtlichen Anforderungen des MSC werden, wie auch unserer Umwelt- und Rückverfolgbarkeitsstandard, regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und aktualisiert.

 

Bisherige arbeitsrechtliche Zulassungsvoraussetzungen

 

Seit 2014 sind Fischereien und Unternehmen, die wegen Zwangs- oder Kinderarbeit verurteilt wurden, nicht zertifizierungsberechtigt.

 

Seit 2018 müssen Fischereien eine Selbstauskunft bezüglich ihrer Maßnahmen zur Vermeidung von Zwangs- und Kinderarbeit veröffentlichen.

 

Ebenfalls seit 2018 mussten Unternehmen der Lieferkette ein Sozial-Audit durch ein unabhängiges arbeitsrechtliches Zertifizierungsprogramm durchlaufen oder eine nicht-öffentliche, arbeitsrechtliche Selbstauskunft ausfüllen, verbunden mit der Genehmigung, dass der MSC ein unabhängiges, arbeitsrechtliches Audit des Unternehmens in Auftrag geben kann.

 

Expertengremium empfiehlt Änderungen

 

In den letzten Jahren wurden zunehmend Zweifel an der Eignung gängiger Sozialauditprogramme zur Aufdeckung von Zwangs- und Kinderarbeit in Seafood-Lieferketten laut – u.a. verstärkt durch journalistische Recherchen im Jahr 2023. Gleichzeitig entwickeln sich die Ansätze zur Verhinderung von Zwangs- und Kinderarbeit weiter, wobei Unternehmen vielerorts zunehmend strengere Sorgfaltspflichten erfüllen müssen.

 

Angesichts dieser Entwicklungen hat der MSC 2025 ein Expertengremium aus Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Juristinnen beauftragt, den bisherigen arbeitsrechtlichen Ansatz des MSC zu überprüfen.

 

Auf Empfehlung dieses Expertengremiums, und angesichts der von vielen Seiten geäußerten Bedenken an der Effektivität arbeitsrechtlicher Zertifizierungsprogramme im Kampf gegen Zwangs- und Kinderarbeit, hat der MSC im Dezember 2025 die bis dahin erforderlichen Sozial-Audits durch externe arbeitsrechtliche Zertifizierungsprogramme aus seinen Zulassungsvoraussetzungen für Unternehmen der Lieferkette gestrichen.

 

Die für Fischereien im MSC-Programm erforderliche Selbstauskunft, bei der es um die Offenlegung der fischereilichen Maßnahmen zur Eindämmung von Zwangs- und Kinderarbeit geht, bleibt bestehen. Die Selbstauskunft für verarbeitende und verpackende Unternehmen der MSC-zertifizierten Lieferkette wurde aktualisiert (nun V3.0). Für alle Audits, die nach dem 18. Juni 2026 stattfinden, ist die Verwendung der aktualisierten Selbstauskunft verpflichtend.

 

Ergänzend zu diesen Änderungen empfahl das Expertengremium dem MSC, zukünftig Unternehmen gezielt bei der Umsetzung ihrer Lieferketten-Sorgfaltspflichten zu unterstützen. Diese Empfehlung geht über punktuelle Sozialaudits hinaus und trägt der Tatsache Rechnung, dass die Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen kontinuierliches Handeln, hohe Transparenz und branchenübergreifende Zusammenarbeit erfordert.

 

 

Weiterführendes Engagement des MSC zur Eindämmung von Zwangs- und Kinderarbeit

Im Rahmen unseres Zertifizierungsprogramms arbeiten wir weltweit über die gesamte Seafood-Lieferkette hinweg mit Hunderten von Fischerei- und Handelspartnern zusammen. Auf Empfehlung eines Expertengremium aus Vertretern von Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und Juristinnen mit Menschenrechtsexpertise, werden wir unsere breite Vernetzung nutzen, um Bemühungen der Branche zur Eindämmung von Kinder- und Zwangsarbeit gezielt zu unterstützen.

Online-Plattform für mehr Transparenz

Konkret eruieren wir derzeit gemeinsam mit interessierten Partnern die Entwicklung einer unabhängigen Online-Plattform, auf der Unternehmen aus der gesamten Lieferkette ihre Richtlinien und Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitskräftemissbrauch in systematisierter Form offenlegen können.

Dieses Projekt zielt darauf ab, Informationslücken zu schließen und Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Seafood-Lieferkette transparent und zugänglich zu machen. Dies soll dazu beizutragen, verantwortungsvolles Handeln auf allen Seiten zu fördern und die arbeitsrechtlichen Standards in der Branche anzuheben.

Bei Interesse an dieser Initiative wenden Sie sich bitte an ihre Ansprechpartner:innen vom DACH MSC-Team.

Stefanie Siebels

Commercial Manager

+49 (0) 30 609 8552 20 +49 (0) 178 6837 636
E-Mail
Emefa Attigah

Senior Commercial Manager

+ 49 (0) 30 609 8552 50 +49 (0) 177 1950 501
E-Mail
Ines Biedermann

Senior Commercial Manager

+ 49 (0) 30 609 8552 70
E-Mail
Götz Ahrens

Commercial Manager

+49 (0) 30 609 8552 52 +49 (0) 177 195 0815
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