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Der MSC-Standard ist in erster Linie ein Umweltstandard. In Anbetracht der alarmierenden Fälle von Arbeitskräfte-Missbrauch in der Fischerei und Fischindustrie erweitern wir unsere Zertifizierungsanforderungen nun jedoch um eine soziale Komponente: den Kampf gegen Zwangs- und Kinderarbeit in der Fischereiwirtschaft.

Erweiterte Anforderungen an Unternehmen in der Lieferkette ab September 2019

“Weltweit“, so Dr Yemi Oloruntuyi, Head of Accessibility beim MSC, “sind mehr als 150 Millionen Kinder und 25 Millionen Erwachsene Opfer von Zwangsarbeit. Wir haben nun Maßnahmen ergriffen, um dieses Problem zunächst in der Lieferkette für MSC-zertifizierten Fisch anzugehen. Wir wollen weitestmöglich sicherstellen, dass Unternehmen, die MSC-zertifizierte Fischprodukte verarbeiten und verpacken, keine Zwangs- oder Kinderarbeit einsetzen.”

Daher müssen MSC-zertifizierte Unternehmen der Lieferkette, ebenso wie solche, die sich zertifizieren lassen möchten, künftig unabhängige arbeitsrechtliche Audits durchlaufen, wenn sie in einem Land mit Risiko von Zwangs- oder Kinderarbeit tätig sind. Die Audits werden durch anerkannte Arbeitsrechtsprogramm durchgeführt. Erfüllt ein Unternehmen deren arbeitsrechtliche Anforderungen nicht, verliert es sein MSC-Zertifikat bzw. wird nicht zertifiziert.  
Die Einstufung eines Landes als Risiko- oder Niedrigrisikoland erfolgt anhand von weltweit anerkannten Indikatoren, die in Zusammenarbeit mit zahlreichen Stakeholdern festgeschrieben wurden.

Diese neuen Anforderungen an fischverarbeitende Unternehmen sind Teil des aktualisierten MSC-Rückverfolgbarkeits-Standards, der am 28. September 2019 in Kraft tritt. Für Verbraucher schafft dieser Standard Vertrauen in die Integrität der Lieferkette und in die Rückverfolgbarkeit MSC-zertifizierter Produkte vom Supermarkt oder Fischhändler bis zu einer nachhaltigen Fischerei. Zurzeit sind mehr als 4.500 fischverarbeitende Firmen und Handelsunternehmen an mehr als 45.000 Standorten in rund 100 Ländern MSC-zertifiziert

Strengeren arbeitsrechtliche Anforderungen auch für Fischereien

Zwangs- und Kinderarbeit ist ein branchenweites Problem, für das es keine schnelle oder einfache Lösung gibt. Die neuen Anforderungen an Unternehmen der Lieferkette sind der erste Schritt einer Reihe von Aktualisierungen des MSC-Programms zur Bekämpfung dieses Problems. Ein anderer Teil ist die stufenweise Implementierung entsprechender Zertifizierungsanforderungen auch bei Fischereien. Bis zum 31. August 2019 muss jede MSC-zertifizierte Fischerei schriftlich offenlegen, über welche Regularien und Mechanismen zum Ausschluss von Zwangs- und Kinderarbeit sie verfügt. Fischereien, die dies nicht darlegen können, werden suspendiert bzw. nicht zertifiziert. Alle erforderlichen arbeitsrechtlichen Angaben der Fischereien werden öffentlich zugänglich und überprüfbar sein.

In einem weiteren Schritt sollen später auch für Fischereien, ähnlich wie jetzt schon bei den Unternehmen der Lieferkette, risikobasierte, arbeitsrechtliche Audits durch unabhängige Arbeitsprogramme eingeführt werden.