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MSC überarbeitet Umweltstandard für ökologisch nachhaltige Fischerei und ruft zur Beteiligung an öffentlicher Konsultation auf

60 Tage lang können Fischereiwirtschaft, Umweltorganisationen und weitere Interessierte ihre Rückmeldungen zu den geplanten Änderungen einreichen.

Der MSC-Umweltstandard legt Anforderungen an ökologisch nachhaltige Fischerei fest. Er soll dazu beitragen, Überfischung zu bekämpfen, die biologische Vielfalt der Meere zu schützen und langfristige Verbesserungen in der globalen Fischerei zu bewirken. Damit der Standard diese Ziele auch künftig erfüllt, wird er regelmäßig überprüft und weiterentwickelt. 

Die aktuell vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere drei Bereiche: 

  • Den Schutz gefährdeter, bedrohter und geschützter Arten (ETP) 
  • Die unabhängige Überprüfung von Daten, die Fischereien selbst erheben 
  • Die Stärkung der Rückverfolgbarkeit von MSC-zertifizierten Fischereierzeugnissen 

Die Vorschläge wurden gemeinsam mit Fischereigutachter:innen, sowie Vertreter:innen der Fischereiwirtschaft und von Umweltorganisationen erarbeitet. Drei eigens eingerichtete Arbeitsgruppen haben mögliche Änderungen entwickelt und ihre Auswirkungen geprüft. Dabei stand im Mittelpunkt, dass die Anforderungen sowohl wirksame Verbesserungen auf See fördern als auch in der Zertifizierung einheitlich und praktikabel angewendet werden können. 

Vivien Kudelka, Senior Engagement Manager beim MSC, betont die Bedeutung der Beteiligung: „Wir laden alle ein, die sich mit nachhaltiger Fischerei beschäftigen, ihre Erfahrungen und ihr Fachwissen in die Konsultation einzubringen. Besonders Rückmeldungen aus der Fischereipraxis sind für uns wertvoll. Wir haben die Teilnahme an der Konsultation vereinfacht, damit sich möglichst viele Interessierte beteiligen können. Ihre Beiträge helfen uns, den MSC-Umweltstandard weiterzuentwickeln und sicherzustellen, dass seine Anforderungen wissenschaftlich fundiert, wirksam und in der Praxis gut umsetzbar bleiben.“ 

Nach Auswertung der Rückmeldungen ist für April 2027 eine weitere, 30-tägige öffentliche Konsultation zu den finalen Änderungsvorschlägen geplant. Die Veröffentlichung der neuen Standardversion 4 ist für September 2027 vorgesehen. Sie soll sechs Monate nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten.