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Der MSC-Umweltstandard ist der führende internationale Standard für nachhaltige Fischerei und dient der Beurteilung, ob eine Fischerei gut bewirtschaftet und ökologisch nachhaltig ist. Die jüngste Version unseres Standards (Version 3.0) wurde im Oktober 2022 veröffentlicht. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Unser Standard basiert auf dem „Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei“ der Welternährungsorganisation (FAO) und spiegelt die neuesten Erkenntnisse der Fischereiwissenschaft und bewährte Praktiken im Fischereimanagement wider. 

Wir überprüfen unseren Standard regelmäßig, um sicherzustellen, dass er den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den weltweit anerkannten Best Practices im Fischereimanagement entspricht.

Die jüngste Version unseres Standards (Version 3.0) ist das Ergebnis eines vierjährigen Prozesses, der umfangreiche Forschungsarbeiten und unabhängige Analysen beinhaltete und in den hunderte Beiträge von Wissenschaftlern, Fischereiexperten, Umweltverbänden, Unternehmen, Regierungsvertretern und weiteren Interessengruppen eingeflossen sind. Sie enthält wesentliche Verbesserungen, die dazu beitragen sollen, einige der dringendsten Probleme unserer Ozeane anzugehen, darunter ein besserer Schutz der biologischen Vielfalt der Meere. Der überarbeitete Standard 3.0 setzt verstärkt Anreize für eine stärkere Meerespolitik und eine bessere internationale Zusammenarbeit im Fischereimanagement.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Bewirtschaftungsstrategien für international bewirtschaftete Bestände

Für Fischereien, die Bestände befischen, die nationale Grenzen überschreiten und von regionalen Fischereiorganisationen (RFMOs) bewirtschaftet werden (z.B. Thunfischbestände), wurden neue Anforderungen entwickelt, um einheitliche und effektive Bewirtschaftungsstrategien einzuführen.

Gute Bewirtschaftungsstrategien sind ausschlaggebend für den langfristigen Erhalt von Fischbeständen und entscheiden über eine nachhaltige Befischung. Sie legen u.a. fest, wie Fangmengen reduziert werden müssen, wenn die Bestandsgröße abnimmt, damit ein Fischbestand sich schnell wieder erholen kann. Effektive Bewirtschaftungsstrategien sind bereits ein zentraler Bestandteil des MSC-Umweltstandards. In der überarbeiteten Version haben wir spezielle Anforderungen für Fischereien entwickelt, die von RFMOs verwaltet werden. Solche Fischereien müssen innerhalb von vorgegebenen Fristen wirksame bestandsweite Bewirtschaftungsstrategien entwickeln, testen und umsetzen.

Klar definierte und wissenschaftlich getestete Bewirtschaftungsstrategien können schnell und effektiv angewendet werden, wenn die notwendigen Schritte vorab vereinbart worden sind. RFMOs bestehen aus zahlreichen Mitgliedsländern. Um Entscheidungen zu treffen, ist meist ein Konsens aller Mitglieder erforderlich. In RFMO-gemanagten Fischereien sind Bewirtschaftungsstrategien daher von internationalen Vereinbarungen und erfolgreichen Verhandlungen abhängig. Schnelle Entscheidungen und langfristige Vereinbarungen, wie auf den Rückgang von Fischbeständen reagiert werden soll, sind in RFMOs daher nur schwer zu treffen. Die neuen Anforderungen des Standards 3.0 tragen den Herausforderungen von Fischereien Rechnung, die von RFMOs verwaltet werden. Wir räumen solchen Fischereien unter der Festlegung von klaren Etappenzielen mehr Zeit für die Entwicklung und Implementierung von Bewirtschaftungsstrategien ein, einschließlich der Vereinbarung von effektiven Fang- und/oder Aufwandsbeschränkungen. Als Ausgleich für diesen längeren Zeitrahmen müssen die Fischereien dann am Ende des Prozesses ein höheres Leistungsniveau (SG 100) erreichen. 

Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen an Bewirtschaftungsstrategien in RFMO-Fischereien (engl.).

Erfahren Sie mehr, zu den Auswirkungen der neuen MSC-Anforderungen für Thunfischfischereien (engl.).

Schutz gefährdeter, bedrohter und geschützter (ETP) Bestände

MSC-zertifizierte Fischereien dürfen die Erholung der Bestände von ETP-Arten und Beständen (endangered, threatened or protected) nicht behindern. Die diesbezüglichen Kriterien des Umweltstandards wurden an den heutigen Kenntnisstand angepasst, da deren letzte grundlegende Überarbeitung schon 15 Jahre zurücklag.

Die Einstufung von ETP-Arten war in der Vergangenheit nicht immer einheitlich. Verschiedene Länder legen unterschiedliche Kriterien für die Definition von ETP-Arten fest, verwenden unterschiedliche Datenquellen und überprüfen den Status der Arten in unterschiedlichen Abständen. Die Version 3.0 des MSC-Umweltstandards führt für die Kategorisierung der Gefährdung von Arten eine neue, einheitliche Methode ein. Die Kategorisierung basiert auf der systematischen Einstufung der Art, in Kombination mit internationalen und nationalen ETP-Listen, ergänzt durch zusätzliche Modifizierungskriterien. Betroffene Arten und Bestände können so einfacher ermittelt, die Auswirkungen einer Fischerei auf diese Arten noch konkreter bewertet und Schutzmaßnahmen durch die Fischerei gezielter ergriffen werden. Mit diesem überarbeiteten System unterliegen mehr Arten den strengen Anforderungen zum Schutz von ETP-Arten. Mehr Schutz erfahren dadurch auch alle nicht zertifizierbaren (out of scope) Arten, also Meeressäugetiere, Vögel, Amphibien und Reptilien.

Weitere Informationen zu den Anforderungen zum Schutz von ETP-Arten und Beständen (engl.).

Vermeidung des Verlusts von Fanggeräten

Geisternetze (Ghost Gear) sind Fanggeräte, die auf See verlorengegangen oder versenkt bzw. zurückgelassen worden sind. Solche verloren gegangenen Fanggeräte geistern weiter durch unsere Ozeane und können die Meeresumwelt schädigen, da sie passiv weiterfischen: Tiere können sich an oder in ihnen verfangen und sich ohne menschliche Hilfe nicht mehr befreien.

MSC-zertifizierte Fischereien sind verpflichtet, den Verlust von Fanggeräten und die dadurch verursachten Auswirkungen zu verringern. Die überarbeiteten Standardanforderungen verschärfen die bereits bestehenden Vorgaben und verlangen, dass zertifizierte Fischereien über Managementstrategien verfügen und Best-Practice-Ansätze zur Verringerung des Verlusts von Fanggeräten anwenden müssen.

Die Ghost Gear-Anforderungen gelten jetzt auch für Fischereien, die Fischsammler (FADs) benutzen: Solche Fischereien müssen auch über verloren gegangene FADs Rechenschaft ablegen und nachweisen, wie sie Verluste vermeiden. Dazu gehört das Aufspüren und Wiederauffinden verlorener Fischsammler, oder der Nachweis, dass die Auswirkungen verlorener Fischsammler gering sind, z. B. weil sie biologisch abbaubar sind oder sich nicht verheddern.

Weitere Informationen zu den neuen Anforderungen zur Verringerung des Verlusts von Fanggeräten (engl.)

Schutz von Lebensräumen und Ökosystemen

Fischereien, die das Meeresökosystem irreversibel schädigen, können nicht MSC-zertifiziert werden. Diese Anforderung wurde in der neuen Standardversion präzisiert. Dies erfolgt z.B. durch eindeutig und klar formulierte Vorgaben, wie die Empfindlichkeit eines Lebensraums zu bewerten ist, basierend auf der Zeit, die er braucht, um sich von den Auswirkungen der Fischerei wieder zu erholen.  

Präzisere Anforderungen und neue Leitlinien betreffen auch Fischereien auf Arten am unteren Ende der Nahrungskette. Kleine Schwarmfische wie Sardinen und Sardellen nehmen eine wichtige Rolle in unseren Meeren ein. Auch als „Spezies der unteren trophischen Ebenen“ bezeichnet, stehen sie am unteren Ende der Nahrungsketten, sind Nahrungsgrundlage für viele andere Arten und nehmen Schlüsselpositionen im Ökosystem ein. Umso wichtiger ist es, dass eine Fischerei auf solche Arten auch die Bedürfnisse der von diesen Arten abhängigen Lebewesen berücksichtigt. Die überarbeitete Standardversion stellt sicher, dass die Bewertung einer Fischerei auf solche Arten, konsequent nach dem Vorsorge-Ansatz erfolgt.

Weitere Informationen zu den  Anforderungen zum Erhalt gesunder mariner Ökosysteme (engl.)

Weitere Informationen zu den Anforderungen an Fischereien auf Arten am unteren Ende der Nahrungskette (engl.)

Vermeidung von Hai-Finning  

Der MSC-Umweltstandard verbietet seit 2013 das sogenannte Hai-Finning – das Abtrennen der Flossen und der Rückwurf des oft noch lebenden Körpers ins Meer. Fischereien, die Finning betreiben, können nicht zertifiziert werden. Sollte bei einer zertifizierten Fischerei illegalerweise ein Fall von Finning auftreten, werden die betroffenen Fahrzeuge suspendiert, was bereits unter der vorigen Standardversion vorgeschrieben war.  

Um das Finning in zertifizierten Fischereien mit größtmöglicher Sicherheit auszuschließen, wurden die MSC-Anforderungen im Rahmen der Standardüberarbeitung weiter verschärft. Die neue Standardversion beinhaltet eine Fins naturally attached (FNA)-Regelung, die verlangt, dass Haie nur noch im Ganzen und unverarbeitet, also mit Flossen am Körper, angelandet werden dürfen, und zwar ohne Ausnahmen. Außerdem wurde klar definiert, welche Arten unter die FNA-Anforderungen fallen, nämliche alle, die bekanntermaßen oft Opfer von Finning sind: alle Haie (Selachimorpha) und eine Ordnung der Rochen (Rhinopristiformes).

Weitere Informationen zu den verschärften Anforderungen zum Ausschluss von Hai-Finning (engl.).

Höhere Anforderungen an eine wirksame Kontrolle und Überwachung der Fischereiaktivitäten

Um ein MSC-Zertifikat zu erhalten, müssen Fischereien über ein wirksames Überwachungssystem verfügen. Wirksame Überwachungssysteme sammeln genaue Informationen und Daten über Fänge, Beifänge, Einhaltung der Vorschriften und Fangorte. Diese Informationen können aus verschiedenen Quellen stammen. Im Rahmen der MSC-Bewertung beurteilen unabhängige Gutachter die Vor- und Nachteile dieser Methoden und prüfen sie auf ihre Belastbarkeit.

Der überarbeitete Standard formuliert verschärfte Anforderungen an die Qualität der Daten und Informationen, die für ein wirksames Überwachungssystem erforderlich sind. Ein neu entwickeltes Instrument für Evidenz-Anforderungen bietet einen strukturierten Ansatz zur Bewertung der Qualität der Daten, mit denen die Nachhaltigkeit einer Fischerei belegt werden soll. So wird die Genauigkeit und Einheitlichkeit bei der Bewertung der Informationen sichergestellt.

Für besonders risikoreiche Fischereien wurden höhere Anforderungen an eine unabhängige Beobachtung der Fänge festgelegt:

  • Fischereien, die auf hoher See tätig sind
  • durch regionale Fischereiorganisationen (RFMOs) verwaltet werden
  • unerwünschten Fang von gefährdeten, bedrohten und geschützten (ETP) Arten haben.

Fischereien, die alle drei Kriterien erfüllen, müssen über eine unabhängige Verifizierung ihrer Angaben verfügen, die mindestens 30% der jährlichen Fangtätigkeiten abdeckt, um ohne Auflagen zertifiziert werden zu können.

Weitere Informationen über die MSC-Anforderungen an eine wirksame Kontrolle (engl.).

Verbesserte Effizienz des Standards

Die Komplexität des gesamten Standards wurde soweit wie möglich reduziert. Unklarheiten in den Formulierungen wurden beseitigt, unnötige Wiederholungen oder Ausführungen entfernt und die Inhalte konkretisiert.

So wurden die Leitlinien zur Bewertung von Fischereien auf stark schwankende Bestände und von Fischereien, die kurzlebige Arten fangen wie z.B. Tintenfische, Oktopusse und Krebse, spezifiziert. Die hohen jährlichen Schwankungen solcher Bestände können Bestandsabschätzungen- und Entwicklungsprognosen erschweren. Bei der Bewertung solcher Fischereien muss daher ein Vorsorgeansatz angewandt werden. Weiterhin sind die Anforderungen für die Bewertung von Fischereien auf Lachs, Muscheln und eingeführte Arten (sogenannte Alienarten) jetzt klarer und verständlicher.

In manchen Fischereien ist eine Trennung der gemischten Fänge auf Artniveau nicht möglich. Das kann dann der Fall sein, wenn sich zwei Arten so ähnlich sind, dass keine Unterscheidung möglich ist, oder diese wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die neue Standardversion enthält neue Richtlinien für die Bewertung solcher Fischereien, um das Verständnis für die Zusammensetzung der Fänge zu verbessern.

Mehr Informationen zum IPI-Konzept - Umgang mit Beifang praktisch nicht zu separierender Arten (engl.).

Neue Kriterien für den Geltungsbereich

Zusätzliche Kriterien in der neuen Standardversion betreffen den Geltungsbereich. Fangschiffe, die in Betrug oder schwere Kriminalität verwickelt waren oder wegen solcher Delikte verurteilt wurden, kommen für eine Bewertung nicht in Frage. Dies ergänzt den bereits bestehenden Ausschluss von Fischereien, die wegen Verstößen gegen die Vorschriften über Zwangs- und Kinderarbeit oder Hai-Finning verurteilt wurden.  

Erfahren Sie mehr zu den neuen Kriterien für den Geltungsbereich (engl.).

Umsetzungsfristen

Der MSC-Umweltstandard in der Version 3.0 gilt ab Mai 2023 für alle neuen Fischereizertifizierungen. Bereits zertifizierte Fischereien haben - entsprechend der Vorgaben der FAO - eine Übergangsfrist von drei Jahren, bevor sie zur Version 3 wechseln müssen, es sei denn, sie entscheiden sich vor Mai 2023, den neuen Ansatz zur Bewertung der Bewirtschaftungsstrategie anzuwenden, was eine frühzeitige Anwendung der vollständigen Standardversion 3.0 mit sich führt. Um sicherzustellen, dass Fortschritte schneller erzielt werden können, haben wir eine neue Richtlinie eingeführt, nach der alle zertifizierten Fischereien bis zum 01. November 2028 eine Neubewertung nach der Version 3.0 des Standards abgeschlossen haben müssen.

 

Einführung des MSC-Umweltstandards V3.0

Die Fristen für die Umstellung auf den MSC-Umweltstandard Version 3.0 wurden verlängert.
Einführung des MSC-Umweltstandards V3.0

Weitere Informationen und Dokumente zum Umweltstandard Version 3.0. (engl.)

MSC Fisheries Standard 3.0 with tracked changes
Language: English
Date of issue: 26 Oktober 2022
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Summary of Changes Report
Language: English
Date of issue: 22 Januar 2023
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