Vor jeder MSC-Zertifizierung steht ein strenges Prüfverfahren nach den Zertifizierungskriterien des MSC-Umweltstandards - vergleichbar mit der TÜV-Prüfung beim Auto, nur eben viel umfangreicher. Auch nach erfolgreicher Zertifizierung werden die zertifizierten Fangaktivitäten weiterhin kontrolliert.
Was sind die MSC-Zertifizierungskriterien für nachhaltigen Fischfang?
Alle Aktivitäten des MSC zielen darauf ab, die globale Fischerei in nachhaltigere Bahnen zu lenken und die Gesundheit unserer Ozeane zu erhalten.
Nachhaltige Fischerei basiert auf wissenschaftlichen Indikatoren. Das MSC-Siegel gilt als das weltweit anerkannteste und strengste globale Siegel für nachhaltigen Fischfang. Aber was heißt nachhaltiger Fischfang? Welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein? Diesen Fragen sind mehr als 200 Expert:innen aus Wissenschaft, Fischerei und Umweltschutz nachgegangen, als sie den MSC-Umweltstandard entwickelt haben. Sie haben definiert, was nachhaltiger Fischfang bedeutet und konkrete Kriterien festgelegt. Aktuell sind mehr als 700 Fischereien weltweit MSC-zertifiziert. Etwa 19% der globalen Fangmenge an Fisch und Meeresfrüchten kommen aktuell aus ökologisch nachhaltigem Fischfang gemäß den Anforderungen des MSC-Umwetstandards.
Unser Umweltstandard legt die Kriterien fest, die eine Fischerei erfüllen muss, um MSC-zertifiziert werden zu können:
Nachhaltiger Fischfang gemäß MSC-Umweltstandard erfüllt drei Grundanforderungen
1. Fischbestände werden erhalten
Nachhaltige, MSC-zertifizierte Fischereien oder Fischereieinheiten befischen keine überfischten Bestände. Und sie sorgen dafür, dass einem Bestand nur so viel Fisch entnommen wird, wie auch wieder nachwachsen kann.
2. Die Auswirkungen auf den Lebensraum Meer werden reduziert
Nachhaltiger Fischfang hat keine irreparablen oder langfristig schädlichen Auswirkungen auf den Meeresboden. Sie gefährdet keine anderen Fischbestände durch zu Beifang.
3. Fangaktivitäten sind reguliert und kontrolliert
MSC-zertifizierte Fischereien oder Fischereieinheiten müssen ihre Auswirkungen auf das marine Ökosystem kennen und reduzieren. Sie werden kontrolliert. Ihre Fangaktivitäten werden durch Befischungsregeln auf Basis wissenschaftlicher Daten reguliert.
Einzelkriterien
Den drei genannten Grundanforderungen and nachhaltigen Fischfang sind im MSC-Umweltstandard 25 Einzelkriterien mit vielen weiteren Unterpunkten zugeordnet. Zertifizierte Fischereien müssen jedes dieser Kriterien erfüllen. Das bedeutet: Sie müssen für jede Grundanforderung einen Durchschnitt von mindestens 80 Punkten über alle zugehörigen Einzelkriterien hinweg erreichen.
Zertifizierungsauflagen sind ein zusätzlicher Hebel für Verbesserungen, wenn eine Fischerei in einem Einzelkriterium weniger als 80, aber mindestens 60 Punkte erreicht. Fischereien, die in einem Kriterium weniger als 60 Punkte erhalten, können nicht zertifiziert werden.
Verbesserungsauflagen müssen innerhalb von fünf Jahren oder weniger erfüllt werden.
Was ist eine Fischerei? Was wird bewertet?
Der MSC orientiert sich bei der Definition einer Fischerei an den Definitionen der Welternährungsorganisation FAO.
Eine MSC-Zertifizierung umfasst nicht unbedingt ein gesamtes Fischereiunternehmen pauschal, sondern bezieht sich immer auf eine klar abgegrenzte Einheiten des Fischfangs. Ein Fischereiunternehmen legt zu Beginn des Bewertungsprozesses gemeinsam mit dem unabhängigen Zertifizierer fest, für welche Fischerei er eine Bewertung nach dem MSC-Standard anstrebt.
Eine MSC-Bewertung bezieht sich stets auf den Fang einer bestimmten Zielart mit einem definierten Fanggerät in einem festgelegten Fanggebiet.
Ein Fischereiunternehmens kann zertifizierte und nicht-zertifizierte Fischereien umfassen - aber letztere können ihre Fänge nicht mit dem MSC-Siegel kennzeichnen.
Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch unabhängige Audits entlang der gesamten Lieferkette überprüft.
MSC-Zertifizierung: Eine Bewertung durch unabhängige Dritte
Fischereien, die Interesse an einer MSC-Zertifizierung haben, müssen ein 12- bis 18-monatiges Prüfverfahren durchlaufen. Dies wird nicht durch den MSC selbst, sondern durch unabhängige, externe Gutachter durchgeführt. Die Gutachter bewerten, ob eine Fischerei die Nachhaltigkeitskriterien des MSC erfüllt oder nicht.
Das Prüfverfahren umfasst Maßnahmen wie An-Bord-Besuche, Anhörungen von Fischereivertreterinnen, Behörden, Fischereibeobachtern und Umweltorganisationen und die Analyse wissenschaftlicher Daten und Studien.
Die Arbeit der Gutachter muss transparent, objektiv und wissenschaftlich begründet sein. Ihre Entlohnung erfolgt unabhängig davon, ob eine Fischerei das Prüfverfahren erfolgreich besteht oder nicht.
Kontrollen bei der MSC-Zertifizierung: Fünffach hält besser
Um
eine bestmögliche Qualität der Fischereibewertungen sicherzustellen,
unterliegt die Arbeit der unabhängigen Gutachter zusätzlichen
Kontrollen:
- Umweltorganisationen werden im Verlauf jeder Fischereibewertung an mehreren Stellen in den Bewertungsprozess mit eingebunden: Sie liefern Informationen, kommentieren die Bewertung der Gutachter und können Einspruch dagegen erheben.
- Mindestens zwei unabhängige Zweitprüferinnen kontrollieren die Ergebnisse der Gutachter.
- Der MSC kontrolliert, ob die Gutachter die Vorgaben seiner Zertifizierungs-Richtlinien und des MSC-Umweltstandards eingehalten haben.
- Gutachter, die eine Fischereibewertung nach dem MSC-Umweltstandard vornehmen, müssen ISO 19011 und 17065 zertifiziert sein.
- Sie müssen darüber hinaus beim von der FAO anerkannten Dachverband für Zertifizierungsstellen, ASI (Accreditation Services International), akkreditiert sein. ASI kontrolliert und prüft die Arbeit der Gutachter.

Fischerei-Zertifizierung in Schritten
Vertrauliche Vorbewertung
Fischereien, die sich zertifizieren lassen möchten, können zunächst in eine informelle Vorbewertung gehen. Dabei wird geprüft, ob eine Vollbewertung überhaupt Chancen auf Erfolg hätte. Mehr als 75 Prozent aller Fischereien fallen im Vorverfahren durch. Diese Fischereien arbeiten dann zunächst oft viele Monate, mancher gar Jahre, daran, die identifizierten Mängel zu beheben, bevor sie sich in eine Vollbewertung – den MSC Zertifizierungsprozess – begeben. Das Vorverfahren ist vertraulich, die Vollbewertung dagegen ist öffentlich und vollkommen transparent.
Die Vollbewertung in neun Schritten
- Die Fischerei wählt ein vom MSC zugelassenes Gutachterbüro mit ASI Akkreditierung (ASI = von der FAO anerkannter Dachverband für glaubwürdige Zertifizierungsstellen). Das Gutachterbüro stellt ein Expertenteam aus kompetenten und unabhängigen wissenschaftlichen Fischereigutachtern zusammen. Dies wird auf der MSC-Website bekannt gegeben.
- Die unabhängigen Gutachter prüfen die Fischerei hinsichtlich sämtlicher Kriterien des MSC-Umweltstandards. Vom ersten Tag an sind Umweltorganisationen und andere Interessengruppen eingeladen, sich in das Verfahren einzubringen und Informationen für das Gutachterteam bereitzustellen.
- Haben die Gutachter die Überprüfung der Fischerei abgeschlossen, fassen sie ihre Ergebnisse zusammen. Die Ergebnisse müssen belegbar sein und werden von mindestens zwei weiteren unabhängigen Wissenschaftlern gegengeprüft. Die gesammelten Prüfergebnisse münden in einem vorläufigen Zwischenbericht (PCDR).
- Der vorläufige Zwischenbericht (PCDR) wird auf der MSC Webseite veröffentlicht und den am Verfahren beteiligten Umweltorganisationen und Stakeholdern zur weiteren Prüfung und Kommentierung vorgelegt.
- Die Gutachter sind verpflichtet, auf Einwände, Fragen und Bedenken der Stakeholder einzugehen, diese abzuwägen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten und zu begründen.
- Anschließend veröffentlichen die Gutachter einen ersten, vorläufigen Entwurf zum Abschlussbericht (FDR).
- Umweltorganisationen und andere Stakeholder haben die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Entwurf zu erheben. Haben die Gutachter die vom MSC vorgegebene Richtlinien eingehalten? Haben sie alle relevanten Informationen in Betracht gezogen? Haben sie für jede Bewertung eine klare Begründung angegeben? Das Einspruchsverfahren ist die letzte in einer Reihe von Prüfungen, die sicherstellen, dass das Ergebnis einer Fischereibewertung aus wissenschaftlicher Sicht für richtig befunden wird. Der MSC selbst hat in dieser letzten Prozessphase ebenfalls die Möglichkeit, im Rahmen eines „Technical Oversight“ Einspruch gegen die Gutachterergebnisse zu erheben, sollte der Verdacht bestehen, dass das Bewertungsverfahren nicht vollumfänglich den Anforderungen des MSC entsprochen hat.
- Die Entscheidung über die Einsprüche wird von einem unabhängigen Schiedsrichter getroffen.
- Mündet das Durchlaufen sämtlicher Prozessschritte in der Erkenntnis, dass die Fischerei die Anforderungen des MSC-Umweltstandards erfüllt, können die Gutachter einen Abschlussbericht (PCR) erstellen und veröffentlichen. Die Fischerei hat den Zertifizierungsprozess erfolgreich bestanden und darf zwei Wochen später das MSC-Siegel tragen.
10 - 11 - 12
Nach erfolgreicher Zertifizierung folgen für jede Fischerei jährliche Kontrollen. Je nach Risikolage – etwa bei Veröffentlichung kritischer wissenschaftlicher Bestandsgrößendaten – können auch jenseits dieses regelmäßigen Turnus zusätzliche Fischereikontrollen anberaumt werden. Nach 5 Jahren muss die Fischerei dann den gesamten Bewertungsprozess neu durchlaufen, um rezertifiziert zu werden.
Wie werden Fischereien kontrolliert, wenn sie einmal zertifiziert sind?
Diese Kontrollen können von Fischerei zu Fischerei sehr unterschiedlich aussehen:In manchen Fällen ist bei jeder einzelnen Fangfahrt ein unabhängiger Fischereibeobachter an Bord der zertifizierten Fangschiffe, in anderen Fällen werden die angelandeten Fänge durch Hafeninspekteure kontrolliert. Bei wieder anderen Fischereien führt die Küstenwache unangekündigte Auf-See-Kontrollen durch, manche zertifizierte Fischereien arbeiten mit Überwachungskameras an Bord und viele sind mittlerweile an ein Satellitenüberwachungssystem angeschlossen.
Unabhängig von diesen fortlaufenden Kontrollen findet mindestens einmal im Jahr eine gesonderte Fischerei-Überprüfung durch unabhängige Gutachter statt. Dabei werden unter anderem Anlandedaten, Logbücher, Beobachterberichte oder aktuelle wissenschaftliche Daten zum Fischbestand geprüft.
Der MSC-Umweltstandard schreibt vor, dass zertifizierte Fischereien über ein gutes Fischereimanagement verfügen müssen. Dazu gehört, dass sie fortwährend glaubwürdigen, unabhängigen Kontrollen unterliegen.