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31. Januar 2024

Überarbeiteter Ansatz zur Einführung des Umweltstandards V3.0

Der MSC hat im Mai 2023 die Version 3 seines Umweltstandards eingeführt.  Seitdem haben wir ein intensives Einführungsprogramm durchgeführt, um diese neuen Anforderungen mit Fischereien zu testen und umfangreiches Feedback von unabhängigen Gutachtern und Fischereipartnern bei weltweit stattfindenden Workshops gesammelt.

Dieser Prozess hat einige Bereiche identifiziert, die geändert werden müssen, um sicherzustellen, dass die Anwendung des Umweltstandards die beabsichtigten Nachhaltigkeitsziele erreicht. Wir beabsichtigen, diese Probleme umgehend anzugehen und werden im Juli 2024 einen aktualisierten Standard veröffentlichen, der unsere Anforderungen präzisiert und Unstimmigkeiten beseitigt.

Im Anschluss daran wird es eine unabhängige Überprüfung des neuen Evidence Requirements Framework (ERF) geben. Das ERF ist ein neuer Ansatz für die Bewertung der Qualität von Nachweisen für eine MSC-Bewertung. Als der MSC-Vorstand im Jahr 2022 das ERF genehmigte, wurde auch eine unabhängige Überprüfung beschlossen, um sicherzustellen, dass das neue System wie vorgesehen funktioniert.

Diese Überprüfung wird im Juli 2024 beginnen und von Experten für Fischereibewertung geleitet werden. Dabei soll unter anderem untersucht werden, ob das System effizienter angewendet werden kann, um die Komplexität und die Kosten zu verringern. Fischereien, Industrievertreter und NGOs werden die Möglichkeit haben, sich an dieser Überprüfung zu beteiligen.

Einige Fischereien sind bereits auf Version 3 umgestiegen, und diejenigen, die eine positive Vorbewertung erhalten haben, sollten eine Umstellung in Erwägung ziehen. In Anbetracht der Änderungen wird den Fischereien jedoch die Möglichkeit eingeräumt, die Version 2.01 des Umweltstandards für weitere zwei Jahre anzuwenden. 

Eine neue Ausnahmeregelung wird ab dem 01.02.2024 in Kraft treten. Die verlängerten Fristen ermöglichen es, alle Änderungen an Version 3 gründlich zu testen, bevor Fischereien anhand des aktualisierten Standards bewertet werden müssen.  

Konkret bedeutet das: Fischereien, die zum ersten Mal nach dem MSC-Standard bewertet werden, können bis zum 01.02.2026 die Version 2.01 verwenden. Bereits zertifizierte Fischereien müssen bis zum 01.11.2030 auf die aktualisierte Version 3.0 umstellen.