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Vor jeder MSC-Zertifizierung steht ein strenges Prüfverfahren - vergleichbar mit der TÜV-Prüfung beim Auto, nur eben viel, viel umfangreicher. Auch nach erfolgreicher Zertifizierung werden die Fischereien weiterhin kontrolliert.

Zertifizierung: Eine Bewertung durch unabhängige Dritte

Fischereien, die Interesse an einer MSC-Zertifizierung haben, müssen ein 18-monatiges Prüfverfahren durchlaufen. Dies wird nicht durch den MSC selbst, sondern durch unabhängige, externe Gutachter durchgeführt. Die Gutachter bewerten, ob eine Fischerei die Nachhaltigkeitskriterien des MSC erfüllt oder nicht.

Das Prüfverfahren beinhaltet An-Bord-Besuche bei der Fischerei ebenso wie Anhörungen von Fischereivertreterinnen, örtlichen Behörden, Fischereibeobachtern und Umweltschutzorganisationen, sowie die Analyse wissenschaftlicher Daten und Studien.

Die Arbeit der Gutachter muss transparent, objektiv und wissenschaftlich begründet sein. Ihre Entlohnung erfolgt unabhängig davon, ob eine Fischerei das Prüfverfahren erfolgreich besteht oder nicht. 

Fünffach hält besser

Um eine bestmögliche Qualität der Fischereibewertungen sicherzustellen, unterliegt die Arbeit der unabhängigen Gutachter zusätzlichen Kontrollen:

  1. Umweltorganisationen werden im Verlauf jeder Fischereibewertung an mehreren Stellen in den Bewertungsprozess mit eingebunden: Sie liefern Informationen, kommentieren die Bewertung der Gutachter und können Einspruch dagegen erheben.
  2. Mindestens zwei unabhängige Zweitprüferinnen kontrollieren die Ergebnisse der Gutachter.
  3. Der MSC kontrolliert, ob die Gutachter die Vorgaben seiner Zertifizierungs-Richtlinien und des MSC-Umweltstandards eingehalten haben.
  4. Gutachter, die eine Fischereibewertung nach dem MSC-Umweltstandard vornehmen, müssen ISO 19011 und 17065 zertifiziert sein.
  5. Sie müssen darüber hinaus beim von der FAO anerkannten Dachverband für Zertifizierungsstellen, ASI (Accreditation Services International), akkreditiert sein. ASI kontrolliert und prüft die Arbeit der Gutachter.

Schaubild Gutachterkontrolle: unabhängiger Gutachter bewertet Fischereien nach MSC-Standard - darauf wirken ein Akkreditierungsstelle, ISO, Umweltorganisationen und andere Stakeholder sowie Peer Reviewer

Schritte einer Fischerei-Zertifizierung

vereinfachte Übersicht des MSC-Fischerei-Bewertungsprozesses

Vertrauliche Vorbewertung

Fischereien, die sich zertifizieren lassen möchten, können zunächst in eine informelle Vorbewertung gehen. Dabei wird geprüft, ob eine Vollbewertung überhaupt Chancen auf Erfolg hätte. Mehr als 75 Prozent aller Fischereien fallen im Vorverfahren durch. Diese Fischereien arbeiten dann zunächst oft viele Monate, mancher gar Jahre, daran, die identifizierten Mängel zu beheben, bevor sie sich in eine Vollbewertung – den MSC Zertifizierungsprozess – begeben. Das Vorverfahren ist vertraulich, die Vollbewertung dagegen ist öffentlich und vollkommen transparent.

 

Die Vollbewertung in neun Schritten

  1. Die Fischerei wählt ein vom MSC zugelassenes Gutachterbüro mit ASI Akkreditierung (ASI = von der FAO anerkannter Dachverband für glaubwürdige Zertifizierungsstellen). Das Gutachterbüro stellt ein Expertenteam aus kompetenten und unabhängigen wissenschaftlichen Fischereigutachtern zusammen. Dies wird auf der MSC-Website bekannt gegeben.
  2. Die unabhängigen Gutachter prüfen die Fischerei hinsichtlich sämtlicher Kriterien des MSC-Umweltstandards. Vom ersten Tag an sind Umweltorganisationen und andere Interessengruppen eingeladen, sich in das Verfahren einzubringen und Informationen für das Gutachterteam bereitzustellen.
  3. Haben die Gutachter die Überprüfung der Fischerei abgeschlossen, fassen sie ihre Ergebnisse zusammen. Die Ergebnisse müssen belegbar sein und werden von mindestens zwei weiteren unabhängigen Wissenschaftlern gegengeprüft. Die gesammelten Prüfergebnisse münden in einem vorläufigen Zwischenbericht (PCDR).
  4. Der vorläufige Zwischenbericht (PCDR) wird auf der MSC Webseite veröffentlicht und den am Verfahren beteiligten Umweltorganisationen und Stakeholdern zur weiteren Prüfung und Kommentierung vorgelegt.
  5. Die Gutachter sind verpflichtet, auf Einwände, Fragen und Bedenken der Stakeholder einzugehen, diese abzuwägen und das Ergebnis schriftlich festzuhalten und zu begründen.
  6. Anschließend veröffentlichen die Gutachter einen ersten, vorläufigen Entwurf zum Abschlussbericht (FDR).
  7. Umweltorganisationen und andere Stakeholder haben die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Entwurf zu erheben. Haben die Gutachter die vom MSC vorgegebene Richtlinien eingehalten? Haben sie alle relevanten Informationen in Betracht gezogen? Haben sie für jede Bewertung eine klare Begründung angegeben? Das Einspruchsverfahren ist die letzte in einer Reihe von Prüfungen, die sicherstellen, dass das Ergebnis einer Fischereibewertung aus wissenschaftlicher Sicht für richtig befunden wird. Der MSC selbst hat in dieser letzten Prozessphase ebenfalls die Möglichkeit, im Rahmen eines „Technical Oversight“ Einspruch gegen die Gutachterergebnisse zu erheben, sollte der Verdacht bestehen, dass das Bewertungsverfahren nicht vollumfänglich den Anforderungen des MSC entsprochen hat.
  8. Die Entscheidung über die Einsprüche wird von einem unabhängigen Schiedsrichter getroffen.
  9. Mündet das Durchlaufen sämtlicher Prozessschritte in der Erkenntnis, dass die Fischerei die Anforderungen des MSC-Umweltstandards erfüllt, können die Gutachter einen Abschlussbericht (PCR) erstellen und veröffentlichen. Die Fischerei hat den Zertifizierungsprozess erfolgreich bestanden und darf zwei Wochen später das MSC-Siegel tragen.   

10 - 11 - 12

Nach erfolgreicher Zertifizierung folgen für jede Fischerei jährliche Kontrollen. Je nach Risikolage – etwa bei Veröffentlichung kritischer wissenschaftlicher Bestandsgrößendaten – können auch jenseits dieses regelmäßigen Turnus zusätzliche Fischereikontrollen anberaumt werden. Nach 5 Jahren muss die Fischerei dann den gesamten Bewertungsprozess neu durchlaufen, um rezertifiziert zu werden.

Wie kontrolliert der MSC Fischereien, wenn sie zertifiziert sind?

Diese Kontrollen können von Fischerei zu Fischerei sehr unterschiedlich aussehen:

Manche MSC-zertifizierte Fischereien haben bei jeder einzelnen Fangfahrt einen unabhängigen Fischereibeobachter an Bord, bei anderen werden die angelandeten Fänge durch Hafeninspekteure kontrolliert. Bei wieder anderen Fischereien führt die Küstenwache unangekündigte Auf-See-Kontrollen durch, manche zertifizierte Fischereien arbeiten mit Überwachungskameras an Bord und viele sind mittlerweile an ein Satellitenüberwachungssystem angeschlossen.

Unabhängig von diesen fortlaufenden Kontrollen findet übrigens mindestens einmal im Jahr eine gesonderte Fischerei-Überprüfung durch unabhängige Gutachter statt. Dabei werden unter anderem Anlandedaten, Logbücher, Beobachterberichte oder aktuelle wissenschaftliche Daten zum Fischbestand geprüft.

Der MSC-Umweltstandard schreibt vor, dass zertifizierte Fischereien über ein gutes Fischereimanagement verfügen müssen. Dazu gehört, dass sie fortwährend glaubwürdigen, unabhängigen Kontrollen unterliegen.

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Was bewirkt der MSC?

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Als gemeinnützige Organisation zum Schutz der Meere und Fisch-Bestände will der MSC die weltweite Fischerei durch sein Programm zur Zertifizierung in nachhaltigere Bahnen lenken.

Der MSC Thunfisch Bericht

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